Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: 01.10.2023)
Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Mit der Aufgabe Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.
Projekt zur Ausstattung des Lehrpersonals mit einem Laptop
- Das Projekt zur Ausstattung des Lehrpersonals mit einem Laptop als Arbeitsgerät ist Teil des IT-Konzepts für das Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Dieses Projekt wird von der Regierung getragen und durch das Ministerium und die Firma Signpost ausgeführt.
- Das Projekt kann auf Anordnung der Regierung jederzeit angepasst werden.
Zugang zur Bestellplattform
Zugang zur Bestellplattform und somit Anrecht auf einen Laptop haben folgende Personengruppen:
- die Personalmitglieder der Kategorie des Direktions- und Lehrpersonals des Unterrichtswesens der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens,
- die außerhalb der Schule bzw. der Unterrichtszeit ihre Unterrichtseinheiten vor- und nachbereiten müssen und in der Schule keinen Zugriff auf ein ihnen von der Schule zur Verfügung gestelltes Arbeitsgerät haben:
-
- Kindergärtner/-innen
- Primarschullehrer/-innen (inkl. Integrationslehrer)
- Fachlehrer (Moral, Fremdsprache, Sport, Werken) im Grundschulwesen
- Förderpädagogen im Regelgrundschulwesen
- Sekundarschullehrer/-innen (inkl. Lehrer-Mediothekare)
- Lehrer für Sprachlernklassen oder Sprachlernkurse im Grund- und Sekundarschulwesen
- Religionslehrer im Grund- und Sekundarschulwesen
- Lehrpersonen der ZAWM-Lehrlingsausbildung
- Lehrpersonen der Institute für schulische Weiterbildung
- Lehrpersonen der Musikakademie
- Direktion
- Erziehungshilfspersonal (u.a. Erzieher oder Kindergartenassistent)
- Verwaltungspersonal
- Paramedizinisches und sozialpsychologisches Personal
- die im laufenden Schuljahr effektive Dienste leisten und sich in folgender (statutarischen) Situation befinden:
-
- definitiv ernannt oder eingestellt
- zeitweilig unbefristet bezeichnet oder eingestellt
- zeitweilig unbefristet ab Dienstbeginn bezeichnet oder eingestellt
- BVA-Kräfte und Personalmitglieder, die befristet zeitweilig bezeichnet oder eingestellt sind, wenn die Bezeichnung oder Einstellung für die Dauer eines Schuljahres erfolgt ist.
- die Personalmitglieder, die eine Matrikelnummer entweder beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens oder beim Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (IAWM) Verfügung.
- die Personalmitglieder, bei deren die Berücksichtigung vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens geprüft und validiert worden ist.
Folgende Personengruppen haben keinen Zugang zur Bestellplattform und somit kein Anrecht auf einen Laptop:
-
- Personen, die vollzeitig für die Dauer eines Schuljahres auf Grund einer Urlaubs- oder Abwesenheitsform oder einer Form der Zurdispositionstellung abwesend sind.
Material und Bestellverfahren
- Die Personalmitglieder, die Zugang zur Bestellplattform haben, sind nicht verpflichtet ein Gerät zu bestellen.
- Das Material darf ausschließlich zu beruflichen Zwecken im Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestellt und genutzt werden. Es ist nicht auf Familienmitglieder oder sonstige Drittpersonen übertragbar.
- Jede Person kann innerhalb von drei Jahren lediglich ein einziges Gerät bestellen.
- Der Material-Katalog wird mindestens ein „Standardmodell“ mit folgenden technischen Mindestspezifikationen beinhalten:
- Bildschirm 15 Zoll, entspiegelt
- Bildschirmauflösung 1920 x 1080 Pixel (Full-HD)
- Prozessor Intel Core i5 oder gleichwertig
- Arbeitsspeicher 8 GB
- Interne Festplatte 256 GB SSD
- Tastatur Belgisches AZERTY-Tastaturlayout mit Nummernblock
- Anschlüsse WLAN 802.11 ac
- Bluetooth 5.0
- 3,5 mm-Klinkenstecker für Kopfhörer
- 2 USB-Anschlüsse (davon mindestens 1 x USB 3.0)
- Webcam 720p HD
- Akkulaufzeit 8 St.
- Betriebssystem Windows 10 Professionnal 64-bits
- Im Lieferumfang sind eine Schutzhülle (Case Logic QNS Sleeve) und eine Maus enthalten.
- Das Material, das auf der Bestellplattform zur Verfügung gestellt wird, kann jederzeit durch den Anbieter und das Ministerium angepasst werden.
- Der Begünstigte erklärt sich einverstanden, eine Kaution in Höhe von 99 Euro zu hinterlegen. Diese Kaution wird nach Ablauf der Nutzungszeit und nach Rückgabe des Geräts zurückerstattet.
- Mehrkosten für zusätzliches oder leistungsstärkeres Material gehen zu Lasten des Begünstigten und sind nicht rückerstattbar.
Lieferung
Die Lieferung des Materials wird von Signpost übernommen. Die Lieferung in die Schule erfolgt kostenlos.
Zahlung
Die Bestellung ist erst gültig, wenn die Zahlung der Kaution (und ggf. der Mehrkosten für zusätzliches oder leistungsstärkeres Material) erfolgt ist.
Übernahme der Kosten durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Unter der Voraussetzung, dass eine Kaution im Wert von 99 Euro durch den Begünstigten hinterlegt wird, übernimmt die Regierung die Kosten für das Standardmodell, eine Garantie, Service und Wartung durch die Firma Signpost für die Dauer von 36 Monaten sowie eine Zusatzversicherung für den Fall, das am Gerät ein Schaden entsteht, der nicht durch die Garantie abgedeckt wird (ggf ist eine. Eigenbeteiligung von 39 € fällig).
Die Garantie hat eine Dauer von drei Jahren.
Durch die Garantie werden alle Verarbeitungs-, Herstellungs- oder Konstruktionsmängel, Installationsfehler oder Funktionsstörungen an der bereitgestellten Ausstattung sowie alle ausgeführten Arbeiten gedeckt, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Darüber hinaus umfasst die Garantie Arbeitskosten, Ersatzteile, benötigte Produkte, Lieferungen für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung der Ausstattung benötigte Materialien und Transportkosten.
Die Firma Signpost gewährleistet die Intervention eines Technikers innerhalb eines Werktages in der Schule, oder während den Schulferien, zu Hause. Diese Intervention ist für den Begünstigten kostenlos.
Zubehör wie Maus, Stift, Laptoptasche, Ladegerät, ... sind nicht von der Garantie gedeckt, nur im Falle eines Lieferproblems, z.B. das Ladegerät wurde defekt geliefert.
Das bereitgestellte Material (mit Ausnahme des Zubehörs) ist durch eine Versicherung gedeckt, die eine Reparatur aller Schäden ermöglicht, die nicht durch die oben beschriebene „Hardware“-Garantie gedeckt sind (z.B. Displayschäden, Beschädigungen durch Herunterfallen oder mutwillige Beschädigungen). Ausstattung, die nicht repariert werden kann oder gestohlen wurde, wird ersetzt. Eine Eigenbeteiligung des Personalmitglieds in Höhe von 39 Euro ist fällig.
Bei einem Diebstahl außerhalb der Schule (Gewaltakt muss vorliegen z.B. Fensterscheibe des Autos aufgeschlagen und der Laptop wurde entwendet) muss der/die Bestohlene eine Tatbestandsaufnahme durch die Polizei vorweisen, um ein Ersatzgerät zu erhalten. Eine Eigenbeteiligung des Personalmitglieds in Höhe von 39 Euro ist fällig.
Bei einem Verlust greift die Versicherung nicht. Das Personalmitglied muss den Restwert, den das Gerät zum Zeitpunkt des Verlusts hat, bei der Firma Signpost begleichen.
Support durch die lokalen IT-Verantwortlichen (LIV)
Jede Schule verfügt über eine/n lokalen IT-Verantwortliche/n (LIV). Diese LIV stellen außerhalb der Schulferien die erste Anlaufstelle für die Supportanfragen von Begünstigten dar. Neben Hilfe mit der Software (Einstellung des Betriebssystems und der von der Schule unterstützten Anwendungen) leisten die LIV First-Level-Support. Konkret leisten die LIV erste Hilfe bei Hardwareproblemen (z. B. Aktivierung des WLAN, Einstellung der Lautstärke usw.), ermitteln Störungen oder Probleme, die durch den Zuschlagsempfänger im Rahmen der Garantie behoben werden müssen, oder kümmern sich um Reparaturleistungen, die durch die Versicherung gedeckt sind.
Support durch Signpost
Die Firma Signpost stellt den technischen Support für das Material zur Verfügung, das dem Begünstigten bereitgestellt wird.
Die Supportleistungen umfassen:
- Beantwortung technischer Fragen;
- Behebung von Hardwareproblemen, die durch die Garantie gedeckt sind;
- Behebung von Schäden, die durch die Versicherung gedeckt sind.
Der Support ist an Werktagen zu den Bürozeiten (8:30–16:30 Uhr) per Telefon erreichbar, auch während der Schulferien.
Anfragen können dabei sowohl von den Begünstigten selbst als auch von den LIV im Rahmen der Betreuung eines/r Begünstigten gestellt werden.
Der Support durch Signpost steht in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung.
Die Wartung der Geräte erfolgt durch einen Techniker von Signpost. Wird ein Problem gemeldet, erscheint am nächsten Werktag ein Techniker in der Schule, oder im Falle von Schulferien bei dem Begünstigten zu Hause, um das Problem zu beheben, ein Ersatzgerät bereitzustellen oder das Gerät gegen neues Material auszutauschen.
Kontakt: info@signpost.eu +32 (0)81 84 05 28
Bereitstellungsdauer des Materials
Das Gerät wird dem Begünstigten für eine Dauer von 36 Monaten zur Verfügung gestellt.
- Vor Ablauf der 36 Monate kontaktiert das Ministerium den Begünstigten, um abzufragen, was mit dem Material geschehen soll. Folgende Möglichkeiten sind gegeben:
- Der Begünstigte hat keinen Bedarf mehr. Dann ist er verpflichtet, nach Ablauf der Nutzungszeit das Gerät an das Ministerium zurückzugeben. Er erhält kein neues Gerät.
- Der Begünstigte möchte auch weiterhin einen Laptop von der Regierung erhalten. Dann ist er verpflichtet, nach Ablauf der Nutzungszeit das Gerät an das Ministerium zurückzugeben. Er erhält ein neues Gerät, das erneut drei Jahre genutzt werden kann.
- Der Begünstigte möchte das Gerät zu privaten Zwecken weiter nutzen. Dann erklärt er sich damit einverstanden, dass die Kaution in Höhe von 99 Euro einbehalten wird. Das Gerät wird auf Werkseinstellung zurückgesetzt und geht in seinen Besitz über. In diesem Fall besteht für den Begünstigten die Möglichkeit ein neues Gerät zur beruflichen Nutzung zu beantragen.
- Der Begünstigte hat drei Wochen Zeit, dem Ministerium mitzuteilen, was mit dem Material geschehen soll. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, muss das Material zurückgegeben werden. Zusätzlich erworbenes Material verbleibt im Privatbesitz des Begünstigten.
- In Absprache mit der Schulleitung behält sich das Ministerium das Recht vor, das durch die Regierung zur Verfügung gestellte Material vor Ablauf der 36-monatigen Nutzungszeit zurückzufordern bzw. gegen Zahlung des Restwerts in den Privatbesitz des Begünstigten übergehen zu lassen bzw. der Schule als Arbeitsgerät zu übergeben, wenn:
- der Begünstigte das Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft verlässt;
- der Begünstigte für die Dauer eines Schuljahres abwesend ist;
- der Begünstigte sich Vollzeit beurlauben lässt.
Nach Erhalt der Forderung durch das Ministerium ist der Begünstigte verpflichtet, dem Ministerium innerhalb einer Frist von drei Wochen mitzuteilen, was mit dem Material geschehen soll:
- Der Laptop (inkl. Zubehör) wird zurückgegeben und der Begünstigte erhält die Kaution zurück.
- Gegen Zahlung des Restwerts, den der Laptop zu diesem Zeitpunkt noch hat, kann er in den Privatbesitz des Begünstigten übergehen.
- In Absprache mit der Schulleitung kann der Laptop weiterhin als Arbeitsgerät für die Schule genutzt werden.
Widerrufsrecht
Der Begünstigte hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen die Bestellung zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Begünstigte innerhalb dieser Frist eine eindeutige Erklärung per E-Mail an info@signpost.eu senden.
Anwendbares Recht
Für die Ausführung des vorliegenden Auftrags ist ausschließlich das belgische Recht anwendbar.
Gerichtsstand und Rechtsstreitigkeiten
Gerichtsstand für beide Parteien ist Eupen. Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten zu unterbrechen.
Änderung der Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft behält sich das Recht vor diese AGB und Nutzungsbedingungen anzupassen. Es gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Die Personalmitglieder haben die Nutzungsbedingungen ihres Arbeitgebers zu folgen. Sollten keine vorhanden sein, gelten folgende Bedingungen:
Untersagte Nutzungen
Bei der Nutzung der Internet-Zugänge – einschließlich des E-Mail-Verkehrs - sind untersagt:
- häufige und umfangreiche Inanspruchnahme der Zugänge und Linien zu privaten Zwecken;
- die Nutzung von Webseiten sitten- und rechtswidrigen oder diskriminierenden Inhalts insbesondere der Versand von Mitteilungen oder der Besuch von rassistischen, revisionistischen, erotischen oder pornografischen Seiten, sowie von Internetseiten, die die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes oder sexuellen Orientierung, einer Behinderung, der Religion, der politischen oder philosophischen Überzeugungen einer Person oder einer Gruppe von Personen befürworten;
- die Verbreitung von vertraulichen Informationen zum Nachteil des Schulträgers, der Regierung, des Ministeriums oder der Unterrichtseinrichtung;
- die Bekanntmachung von Angelegenheiten mit vertraulichem Charakter, die dem Personalmitglied durch sein Amt bekannt geworden sind;
- die Verletzung von Urheberrechten und des Rechts auf Schutz des Privatlebens und am Bild von Personen sowie sonstiger spezifischer Rechte;
- alle Formen des Cyber-Mobbings und der Cyber-Kriminalität;
- die Nutzung der vernetzten Kommunikationssysteme (E-Mail, Internet ...) im Rahmen einer beruflichen oder politischen Aktivität, die keine Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis des Personalmitgliedes mit einem Schulträger hat;
- das Bestellen von Gütern und Diensten privater Natur (Konsumgüter, Börsengeschäfte, usw.);
- die Beteiligung unter Nutzung der Infrastruktur der Unterrichtseinrichtung an einem "Diskussionsforum" oder einer "Newsgroup", die keinen beruflichen Bezug haben;
- die Nutzung der vernetzen, elektronischen Kommunikationsmittel im Rahmen einer illegalen Aktivität gleich welcher Art;
- alles, was die Ehre und Würde des Amtes des Personalmitglieds beeinträchtigen könnte.
Die Nutzung eines Internet-Zugangs eines anderen Personalmitglieds ist ohne dessen Einverständnis nicht erlaubt.
Das MDG behält sich das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Sites oder Dateitypen jederzeit und ohne vorherige Mitteilung zu sperren.
Private Nutzung von IKT-Ressourcen
Die Nutzung der IKT-Ressourcen zu privaten Zwecken wird im begrenzten Maße vom Schulträger toleriert, ohne dass im Vorhinein eine Nutzungsanfrage erfolgen muss. Die Nutzung zu privaten Zwecken darf aber nicht die Funktionsfähigkeit der IKT-Systeme der der Unterrichtseinrichtung, die Produktivität des Personalmitgliedes oder den Dienstablauf negativ beeinflussen.
Insbesondere Bild-, Audio- und Videomaterial nimmt große Speicherkapazitäten in Anspruch, weswegen das Abspeichern von privaten Daten auf den Servern der Unterrichtseinrichtung strikt untersagt ist.
Für die Sicherung des privaten E-Mail-Verkehrs oder privater Datenspeicherungen tragen weder der Schulträger noch die Regierung, das Ministerium oder die Unterrichtseinrichtungen die Verantwortung.
Der Versand privater E-Mails darf nicht mit der amtlichen Signatur des Personalmitgliedes erfolgen. Das Personalmitglied achtet präzise darauf, berufliche und private Interessen in diesem Zusammenhang strikt voneinander zu trennen.
Was den Zugang zum Internet betrifft, können die Unterrichtseinrichtung, der Schulträger, das Ministerium und die Regierung keinesfalls verantwortlich gemacht werden für die Besuche der Personalmitglieder auf Internetseiten und deren Inhalt.
Der Schulträger, die Regierung, das Ministerium und die Unterrichtseinrichtung sind keinesfalls regresspflichtig gegenüber Dritten aufgrund von Aktivitäten, die mit Hilfe, der durch die Regierung zur Verfügung gestellten IKT-Ressourcen ausgeübt wurden.